Kosten
In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen
Einsatz einer Mamahilfe/ Haushaltshilfe.
Du bist Mama und erfüllst folgende Kriterien für eine Haushaltshilfe:
- Arzt oder Hebamme attestieren dir die Benötigung von Unterstützung im
Haushalt §24 oder §38 des SGB V
- falls die haushaltsführende Person (also du als Mutter) den Haushalt nicht
weiterführen kannst
- es leben in deinem Haushalt Kinder unter 12 Jahre oder ein Kind mit
Behinderung
- kein im Haushalt lebender Angehöriger diesen für dich weiterführen kann
§24 SGB V (Bescheinigung über Geburt/ Komplikation in der SS durch Hebamme
oder Arzt)
- Mamas in der Schwangerschaft ( bei verordneter Schonung durch Bettruhe)
- Mamas nach der Geburt
- Wochenbett
- bei komplikationsfreier Geburt = Bewilligung im Ermessen des
Sachbearbeiters KK)
- bzw. aufgrund von Geburtsverletzungen/ Kaiserschnitt, Erschöpfung/
Ermüdung, präventiv bei einer schon vorangegangenen mentalen Erkrankung oder
postpartalen Depression, anhaltende Stillprobleme, jegliche Beschwerden, die
dich körperlich und mental einschränken, und vieles mehr
- ambulante oder Hausgeburt, wenn ein weiteres Kind im Haushalt lebt
§38 SGB V ( Verordnung Arzt)
- Mamas in ambulanter/ stationärer Reha
- Mamas im Krankheitsfall mit ärztlicher Verschreibung